Allgemeine Geschäftsbedingungen von MORE.
§ 1 Geschäftspartner, Anwendungsbereich
(1) Die hier präsentierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sind für alle Dienstleistungen relevant, die von der Agentur “MORE.” in den Bereichen Werbung, Marketing, Design und anderen zugehörigen Leistungen erbracht werden.(
2) Diese AGB von MORE. sind verbindlich und anwendbar auf alle Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen der Agentur. Sie gelten auch, wenn der Kunde keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme der AGB hatte, aber aus vorherigen Geschäftsbeziehungen mit der Kenntnis der AGB gerechnet werden kann.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden, die von MORE.'s AGB abweichen, werden nicht akzeptiert. Sollte MORE. trotz Kenntnis von abweichenden Geschäftsbedingungen seine Dienstleistungen oder Lieferungen durchführen, bedeutet dies nicht, dass solche abweichenden Bedingungen anerkannt werden.
(4) Diese AGB sind nur für Unternehmen gemäß § 14 BGB anwendbar und nicht für Verbraucher gemäß § 13 BGB.
(5) Beide Parteien akzeptieren die Verwendung der elektronischen Signatur auf allen Verträgen und Angeboten.
§ 2 Vertragsinhalt
(1) MORE. bietet dem Kunden Beratung und Unterstützung bei der Durchführung seiner Marketingstrategien, betreut Social-Media-Werbekampagnen, erstellt und publiziert Inhalte für Social Media und übernimmt das Management von Social-Media-Konten, entwickelt Designs und Corporate Identities. Die genauen Leistungen von MORE. sind im Angebot der Agentur definiert. Nicht aufgeführte Dienstleistungen sind nicht Teil des Vertrags.
(2) Der Kunde kann während der Projektlaufzeit Veränderungen oder Erweiterungen des vertraglich festgelegten Leistungsspektrums vorschlagen. Falls MORE. dieses Angebot nicht annimmt, bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Leistungen. Erbringt MORE. zusätzliche Leistungen ohne eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung, gilt § 4 Abs. 3.
(3) Mündlich erteilte Aufträge seitens des Kunden sind bindend. MORE. hat das Recht darauf, dass der Kunde mündlich erteilte Aufträge umgehend schriftlich bestätigt. Ein Auftrag wird als erteilt betrachtet, wenn MORE. mit einem Teil der Auftragsausführung beginnt und der Kunde keinen Einspruch erhebt. Ein Auftrag kann von MORE. auch durch die Ausführung der Tätigkeit angenommen werden, wenn bereits eine Einigung über alle Aspekte des Auftrags erzielt wurde.
(4) MORE. hat das Recht, die Leistungen entweder selbst zu erbringen oder durch qualifizierte Dritte als Subunternehmer erbringen zu lassen. MORE. ist berechtigt, die genutzte Digitale Infrastruktur und beauftragte Dienstleister jederzeit zu wechseln, solange dem Kunden dadurch keine Nachteile entstehen.
(5) MORE. kann die Erbringung der Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts auch durch neuere oder andere Technologien, Systeme, Methoden oder Standards vornehmen, sofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
§ 3 Angebot, Informationsaustausch und Dienstleistungen
(1) Alle auf der Website dargestellten Angebote von MORE. sind lediglich Einladungen für den Kunden, ein eigenes Angebot abzugeben.
(2) MORE. erstellt ein Angebot für den Kunden, in dem spezifische Dienstleistungen und dazugehörige Preise enthalten sind.
(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung gemäß § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB, zusätzliche Informationen zu technischen Aspekten des Vertragsabschlusses, Informationen zur Speicherung des Vertrags, verfügbare Sprachen und Verhaltenskodizes oder eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung.
(4) MORE. wird die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Können erbringen. Ein spezifischer Erfolg bei Suchmaschinenoptimierung, Werbeaktionen und Social-Media-Betreuung kann jedoch nicht garantiert werden.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Die vom Kunden zu entrichtende Gebühr wird durch das Angebot und/oder den Vertrag von MORE. bestimmt. Dies kann eine Pauschalgebühr, eine aufwandsabhängige Gebühr (insbesondere Stundensatz oder Tagessatz) oder eine leistungsabhängige Gebühr sein. Eine Pauschalgebühr deckt nur die im Angebot genau beschriebenen Dienstleistungen ab. Der allgemeine Stundensatz für unsere Dienstleistungen beläuft sich auf 120€ /Stunde zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Alle Preise für Unternehmen sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anfallend und nicht anders vereinbart.
(3) MORE. ist berechtigt, bei Auftragsvergabe eine angemessene Anzahlung zu verlangen. MORE. kann zudem angemessene Abschlagszahlungen für bereits gelieferte Projektteile verlangen und Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt ausstellen.
(4) Die vertragliche Gebühr gilt nur für vereinbarte Dienstleistungen. Zusatzleistungen werden entsprechend den vertraglichen Sätzen des Angebots oder alternativ gemäß der ortsüblichen, angemessenen Gebühr berechnet. Begleitende Dienstleistungen wie Nutzereinführungen, Dokumentationen, Schulungen, Support oder Ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Die Zahlung des Kunden ist sofort fällig. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug gerät.Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, ist er gemäß § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu zahlen.
(6) Der Kunde kann nur dann eine Aufrechnung vornehmen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MORE. anerkannt sind oder wenn das Aufrechnungsrecht auf Ansprüchen des Kunden aufgrund unvollständiger oder mangelhafter Leistung aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
(7) MORE. hat das Recht, wegen aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
§ 5 Leistungen im Bereich Social-Media
(1) Wenn eine entsprechende Gebühr vereinbart wurde, wird MORE. Marketingmaßnahmen über die Social-Media-Konten des Kunden umsetzen oder diese vollständig betreuen.(2) MORE. wird die Konten des Kunden gegebenenfalls optimieren und Inhalte für den Kunden erstellen und veröffentlichen.
(3) MORE. wird - wenn vereinbart - Inhalte für Veröffentlichungen eigenständig vorschlagen und nach Freigabe durch den Kunden veröffentlichen. Freigaben müssen immer rechtzeitig (mindestens 48 Stunden) vor dem geplanten Veröffentlichungstermin vorliegen. Die Parteien können einen Rahmen für Veröffentlichungen auf Social Media erarbeiten, innerhalb dessen MORE. ohne vorherige Einzelabstimmung Inhalte erstellen und veröffentlichen kann.
§ 6 Bereitstellungen, Herausforderungen
(1) Es können zusätzliche Kosten für Drittsoftware oder andere Produkte anfallen, die zur Durchführung des Projekts benötigt werden (wie Themes zur Websiteerstellung, Plugins, Werbebudgets, Werbematerial usw.). Solche Kosten sind, wenn nicht anders vereinbart, nicht im Preis enthalten. Die Möglichkeiten für Funktionalitäten, responsives Webdesign und Browserkompatibilität hängen von der jeweiligen Drittsoftware ab. Gleiches gilt für Einschränkungen von benötigten Drittanbieter-Produkten, einschließlich der Funktionalität von Werbeplattformen.
(2) Sollten unerwartete Probleme auftreten, die durch Dritte (wie Provider, externe Softwareanbieter, Werbeplattformen usw.) verursacht werden und zusätzliche Arbeit erfordern, muss der Kunde die zusätzlichen Kosten basierend auf dem Stundenaufwand und entweder der im Vertrag festgelegten oder der ortsüblichen angemessenen Vergütung bezahlen.
(3) Die Integration und Bearbeitung von Bildern (wie Zuschneiden, Retuschieren, Umwandeln des Dateiformats) oder anderen Medien (PDFs, Musik, Videos, Grafiken usw.) sind, falls nicht explizit anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Medien in der richtigen Größe und Auflösung und im korrekten Datei- und Farbformat bereitgestellt werden. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, die zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung basierend auf dem Stundenaufwand und entweder der im Vertrag festgelegten oder der ortsüblichen angemessenen Vergütung zu bezahlen.
(4) Es sei denn, es wurde anders im Angebot festgelegt, ist pro Position aus dem Angebot eine Überarbeitungs-Schleife mit jeweils einer Änderung inbegriffen. Wenn der Kunde Änderungen rückgängig machen möchte oder zusätzliche Änderungen bzw. Änderungen an der Funktion oder Struktur anfallen, müssen diese zusätzlich basierend auf dem Stundenaufwand und entweder der im Vertrag festgelegten oder der ortsüblichen angemessenen Vergütung bezahlt werden. Das Gleiche gilt für Änderungen, die nach Beginn einer neuen Projektphase eingeführt werden.
§ 7 Projektzeitspanne und höhere Gewalt
(1) Der Start einer potenziellen Projektdauer ist abhängig von der Klärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen sowie der termingerechten und ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers. MORE. behält sich das Recht vor, den Vertrag bei Nichterfüllung anzufechten.
(2) Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von MORE. oder deren Subunternehmern liegen, wie zum Beispiel Unruhen, Streiks, Pandemien, Seuchen oder Aussperrungen, die die zeitnahe Erbringung der Dienstleistung verhindern, verlängern die Projektdauer entsprechend. Sollte eine solche Störung zu einer Verzögerung von mehr als 2 Monaten führen oder das Interesse des Auftraggebers an der Vertragserfüllung objektiv nicht mehr bestehen, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu kündigen.
§ 8 Mitwirkung und Haftung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, MORE. alle notwendigen Informationen (wie bestehende Konten auf Plattformen, bisherige und aktuelle Werbemaßnahmen, bisherige Konversionsraten und weitere marketingrelevante Kennzahlen) und Daten (wie Navigationsstrukturen, einzusetzende Medien, Rechtstexte etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet vor allem alle Informationen bezüglich entgegenstehender Urheber- oder Markenrechte.
(2) Der Auftraggeber ist selbst für den Zugang zu den benötigten Social-Media-Plattformen verantwortlich. MORE. kann ihre Dienstleistungen nur im Rahmen der bestehenden Konten des Auftraggebers auf Plattformen wie Facebook, Instagram, Pinterest, TikTok, Snapchat, Linkedin, Xing, etc. erbringen. Unterstützung bei der Einrichtung von Konten kann jedoch zusätzlich gebucht werden.
(3) Dem Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er für seinen Social-Media-Account eine Datenschutzerklärung und ein Impressum benötigt. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, diese zu integrieren. MORE. ist nicht in der Lage, diese Rechtstexte zu erstellen oder zu überprüfen und kann diese Dienstleistung auch nicht gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz erbringen. Der Auftraggeber muss daher ein Impressum und eine Datenschutzerklärung juristisch erstellen lassen und verwenden.
(4) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die notwendigen Materialien in einem üblichen, sofort nutzbaren digitalen Format zu liefern. Der Auftraggeber sichert zu, dass die notwendigen Nutzungsrechte gewährt werden, insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung im für die Realisierung des Projekts und die Arbeit von MORE. notwendigen Umfang. Die rechtliche Prüfung im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrecht kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden und ist nicht Teil des Auftrags.
(5) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Inhalte in Social-Media-Konten, die von Dritten stammen (insbesondere Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Auftraggeber solche Materialien zur Verfügung, muss er selbst sicherstellen, dass er dafür alle erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben hat.
(6) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, MORE. alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Zugänge zu seinen Konten auf Websites, Plattformen oder an sonstigen Stellen zur Verfügung zu stellen und die Übermittlung sicher und verschlüsselt durchzuführen.
(7) Wenn der Auftraggeber Materialien bereitstellt, die die Rechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, MORE. auf erstes Anfordern von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies beinhaltet insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, zur Eigensicherung notwendige Datensicherungen eigenständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung von MORE. für verlorene Daten besteht nicht, soweit diese bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber noch verfügbar wären.
(9) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, hinsichtlich Vergütung, Details der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
§ 9 Verspätung des Kunden, Annahmeverweigerung, Rücktritt
(1) Wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht wie vereinbart erfüllt, trägt er die Konsequenzen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen. MORE. hat das Recht, den zusätzlichen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
(2) Sollten notwendige Informationen, Zugänge, Dokumente oder Vorlagen wie Texte oder Fotos nicht rechtzeitig und vollständig bereitgestellt werden, behält sich MORE. das Recht vor, die Leistung nicht zu beginnen oder vorläufig mit Platzhaltern zu arbeiten. Die nachträgliche Integration des verspätet übermittelten Materials wird als Auftragsänderung behandelt und ist zusätzlich entsprechend der vertraglich vereinbarten oder angemessenen Vergütung zu entrichten.
(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass MORE. projektbezogen arbeitet und nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Projekten gleichzeitig betreut. Verzögert der Kunde seine Mitwirkungs- oder Annahmepflichten, behält sich MORE. das Recht vor, die Leistungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch ein Konflikt mit anderen, bereits terminierten Projekten von MORE. entsteht.
(4) Sollte eine vom Kunden verursachte Verzögerung bei der Umsetzung des Auftrags von mehr als drei Wochen entstehen, ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen von MORE. zu bezahlen und die bei Wiederaufnahme des Projektes erforderliche zusätzliche Einarbeitungszeit seitens MORE. entsprechend der vertraglich vereinbarten oder angemessenen Vergütung zusätzlich zu entrichten.
(5) Erfüllt der Kunde auch nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist seine Mitwirkungspflichten nicht, kann MORE. vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz anstelle der Leistung verlangen. Dies umfasst insbesondere die bereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn (oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag) abzüglich der ersparten Aufwendungen von MORE.
§ 10 Dauer / Beendigung
(1) Dienstleistungen im Rahmen von Beratung, Coaching, Betreuung oder andere zeitgebundene Angebote können in einem spezifischen Umfang (wie Anzahl der Beiträge, Sitzungen, Termine) und/oder Zeitraum in Auftrag gegeben werden. Solche Vereinbarungen über Umfang oder Laufzeit sind verbindlich.
(2) Falls keine gesonderte Laufzeit oder Kündigungsbedingungen festgelegt sind, kann die Kündigung jeweils 3 Monate vor Quartalsende erfolgen, vorausgesetzt, dies beeinträchtigt nicht ein vereinbartes Kontingent.
(3) Das Recht zur Kündigung ohne Frist aus wichtigem Grund bleibt unangetastet. MORE. ist insbesondere berechtigt, den Vertrag ohne Vorankündigung zu beenden, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung über einen Monat in Verzug ist oder wenn der Kunde wiederholt und schuldhaft gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt.
(4) Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, falls das Versäumnis des Kunden so schwerwiegend ist, dass die Fortführung des Vertrags für MORE. nicht zumutbar ist. Dies gilt besonders, wenn MORE. aufgrund des Versäumnisses gegenüber Dritten haftbar gemacht werden könnte.
(5) Beendet der Kunde den Vertrag ohne wichtigen Grund, muss er die vereinbarte Bezahlung abzüglich der von MORE. ersparten Aufwendungen und durch alternative Aufträge erzielten Einnahmen leisten. Alternativ hat MORE. Anspruch auf 5 % des Betrags, der auf die nicht erbrachte Leistung fällt. Dies gilt auch, wenn der Kunde die sofortige Kündigung durch MORE. verschuldet hat, wobei der Kunde in diesem Fall auch eventuelle weitere Schäden an MORE. ersetzen muss. Wenn MORE. eine sofortige Kündigung durch den Kunden verschuldet hat, muss MORE. dem Kunden unverbrauchte Vorauszahlungen zurückgeben und mögliche darüber hinausgehende Schäden ersetzen.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält nach der Zahlung das einfache, nicht exklusive Recht zur Nutzung der von MORE. geschaffenen Designs.
(2) Bei Verwendung von Werken, die unter einer CC-Lizenz oder Open-Source-Lizenz stehen, gelten diese spezifischen Lizenzregelungen.
(3) Mit der Lizenz erwirbt der Kunde das Recht, das Design, den Text oder andere von MORE. gelieferte Inhalte zu ändern, umzugestalten oder zu entfernen.
(4) Der Kunde stimmt zu, dass MORE. die für ihn erbrachten Leistungen als Referenz online und offline darstellen darf. MORE. kann Auszüge, den Account verlinken und den Namen, die Marke und das Logo des Kunden dafür verwenden. Der Kunde kann diese Zustimmung schriftlich aus wichtigem Grund für die Zukunft widerrufen. MORE. hat dann 30 Tage Zeit, die digital veröffentlichten Referenzen zu entfernen. Gedruckte Referenzen werden nicht angepasst, aber bei einer Neuauflage entfernt.
§ 12 Mängelansprüche, Verfallsdaten
(1) Wenn Marketing, Social Media Betreuung, SEO oder andere Beratungen Teil des Vertrags sind, kann ein bestimmter (ökonomischer) Erfolg nicht versichert werden. Diese Art von Dienstverträgen kommen ohne Mängelhaftung.
(2) Während des Auftrags besteht ein Gestaltungsspielraum. Mängelforderungen bei künstlerischen Entwürfen bestehen nur, wenn diese signifikant von den vorvertraglichen Ideen abweichen und diese Abweichungen nicht auf technische Ursachen, fehlende Rechte oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind. Falls Änderungen jenseits davon erwünscht sind, sind diese zusätzlich gemäß der vertraglich vereinbarten oder örtlich angemessenen Vergütung zu entlohnen.
(3) Wenn der Auftraggeber Modifikationen an der Leistung vornimmt, so erlischt die Gewährleistung, falls der Auftraggeber die Behauptung der Agentur, dass eine solche Modifikation den Mangel verursacht hat, nicht widerlegt.
(4) Werbeangaben Dritter, insbesondere von Softwareherstellern, die die Agentur zur Leistungserbringung verwendet, binden die Agentur nicht.
(5) Falls der Auftraggeber ein Unternehmen ist, verfallen die Rechte des Auftraggebers aufgrund von Mängeln in der Leistung ein Jahr nach Übergabe oder Annahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Ersatzleistung, einschließlich aller Schäden an anderen Rechtsgütern des Auftraggebers, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers oder die Agentur hat den Mangel aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.
§ 13 Vertragsdokumente, Pfandrecht
(1) Die Agentur behält alle Eigentums- und Urheberrechte an Bildern, Zeichnungen, Kalkulationen, Skizzen, Entwürfen, Fotos, Grafiken, Designs und anderen Unterlagen. Sie sind nicht Teil des Vertrags, und der Auftraggeber hat kein Recht, sie einzufordern.
(2) Für die Forderungen der Agentur gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erhält die Agentur ein vertragliches Pfandrecht an den vom Auftraggeber zur Bearbeitung an die Agentur übergebenen Objekten und Rechten, wie Software, Texten, Bildern und anderen urheber- und immaterialgüterrechtlich geschützten Objekten und Rechten. Dieses vertragliche Pfandrecht sichert auch andere Forderungen der Agentur gegen den Auftraggeber ab, die nicht direkt aus dem Auftrag stammen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur seine aktuelle Adresse zu übermitteln, solange das Pfandrecht besteht. Ansonsten kann der Auftraggeber keine Rechte daraus herleiten, wenn die Agentur das Gut oder das Recht im Falle eines - berechtigten - Pfandverkaufs verkauft und die Ankündigung des Pfandverkaufs nur an die letzte bekannte Adresse der Agentur geschickt wurde, sofern eine neue Adresse für die Agentur nicht ohne weiteres durch Einwohnermeldeauskunft ermittelbar war.
§ 14 Datenschutz
(1) Entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO werden für den Vertrag Vertragsdaten (wie zum Beispiel Name, Adresse und E-Mail-Adresse, eventuell genutzte Services und alle weiteren elektronisch oder zum Speichern gesendeten Daten, die zur Ausführung des Vertrages nötig sind) gesammelt, wenn sie zur Etablierung, inhaltlichen Gestaltung oder Änderung eines Vertrages benötigt werden.
(2) Die Vertragsdaten werden nur dann an Dritte weitergeleitet, wenn es für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), es dem vorrangigen Interesse an einer effizienten Leistung entspricht (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), oder eine Zustimmung (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder eine sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, solange die EU-Kommission keinen vergleichbaren Datenschutz wie in der EU festgestellt hat, eine Zustimmung dazu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene haben jederzeit das Recht:
■ eine gegebene Zustimmung gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO zu widerrufen. In diesem Fall darf die Datenverarbeitung, die auf dieser Zustimmung basierte, nicht weiter durchgeführt werden, jedoch beeinflusst der Widerruf nicht die Rechtmäßigkeit der vorherigen Datenverarbeitung;
■ eine Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, einschließlich Informationen über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, die Herkunft der Daten, falls diese nicht hier gesammelt wurden, sowie Informationen über eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und die hier aufgeführten Rechte;
■ gemäß Art. 16 DSGVO die sofortige Berichtigung falscher oder unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen, insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine notwendige Zustimmung widerrufen wurde und keine andere gesetzliche Grundlage vorhanden ist oder die Datenverarbeitung rechtswidrig ist;
■ gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Erfüllung eines Vertrages, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
■ gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn die Richtigkeit der Daten bestritten wird oder die Verarbeitung rechtswidrig ist und eine Löschung abgelehnt wird und die Daten nicht mehr benötigt werden, der Betroffene sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
■ verlangen, dass die bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format herausgegeben oder an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden;
■ gemäß Art. 77 DSGVO bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig ist. In der Regel ist die Aufsichtsbehörde am gewöhnlichen Wohn- oder Arbeitsort des Betroffenen oder am Sitz unseres Unternehmens zuständig.gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO Widerspruch einzulegen, wenn die personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen verarbeitet werden und es Gründe gibt, die sich aus der besonderen Situation des Betroffenen ergeben.
(4) Die Daten werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine längere Speicherung kann in Betracht gezogen werden, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Daten weiterhin aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).
§ 15 Rücktrittsrecht
(1) Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist für den Widerruf beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung.
(2) Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Name des Unternehmers, Adresse und, falls verfügbar, Telefonnummer und E-Mail-Adresse] durch eine klare Erklärung (zum Beispiel ein per Post gesendeter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Um die Widerrufsfrist einzuhalten, reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
§ 16 Rechtsgebiet, Hauptniederlassung, Streitbeilegung
(1) Falls nicht ausdrücklich im Auftragsbestätigung oder dem Vertrag anders festgelegt, ist der Unternehmenssitz von MORE. Berlin.
(2) Bei Unstimmigkeiten, die sich aus der Geschäftsverbindung zwischen MORE. und dem Kunden ergeben, sind beide Parteien dazu angehalten, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte eine Übereinkunft nicht erzielt werden, verpflichten sich beide Parteien, ihre Konflikte in einer Mediation zur Klärung zu bringen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten. Das Recht auf ein Schnellverfahren im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzes bleibt hiervon unberührt. Unbezahlt gelassene Entgelte ohne Begründung werden nicht als Streitfall gewertet.
Stand: August 2023